Erben und Vererben
Viele Menschen beschäftigen sich nicht gern mit dem Tod. Sie sprechen nicht gern darüber, es ist ein Tabu.
Wir haben schon oft erlebt, dass viele Testamente unverständlich, widersprüchlich oder sogar unwirksam sind.
Weil man versäumt hat, miteinander zu sprechen, sind die Hinterbliebenen manchmal enttäuscht oder der Familienfrieden wird nachhaltig beeinträchtigt.
Dabei gibt es viele neue Fragestellungen: Erbregelungen für Patchwork-Familien, Absicherungen für neue Ehen im Alter, Erbregelungen für unverheiratete Paare und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen.
Bei uns können Sie mit Spezialisten für Erbrecht frei über Ihre Ideen für Ihr Testament oder andere Verfügungen sprechen.
Wir beraten Sie umfassend über mögliche Konsequenzen und helfen Ihnen, diese in eine juristisch haltbare Form zu bringen.
Haben Sie bereits an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
für sich gedacht?
Wir beraten Sie auch darin, was erforderlich ist, dass Sie die wichtigen Fragen bei Krankheiten oder am Ende des Lebens selber beantworten können.
Wenn Sie geerbt haben, beraten wir Sie rund um den Erbfall.
Wir unterstützen Sie darin, den Willen der Erblasser umzusetzen und mit den Angehörigen und anderen am Erbe Beteiligten eine faire Regelung zu erarbeiten, wirtschaftlich vernünftige Regelungen zu treffen und sich nicht in unsinnigen Kämpfen zu verlieren. Es kann schwierig sein, in der Trauerphase, finanzielle Entscheidungen treffen zu müssen.
Uns ist bewusst, dass durch den Tod eines Menschen Erinnerungen, Enttäuschungen, Schuldgefühle und offene Rechnungen wachgerufen werden können.
Diesen begegnen wir mit Respekt und Achtung, und wir achten darauf, dass Sie dadurch nicht daran gehindert werden, mit kühlem Kopf die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Vor dem Erbfall
- Beratung für Planung und Gestaltung des Erbes
- Testament, Vermächtnis, Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Vermächtnis und Teilungsanordnungen
- Erben und Vererben bei Patchwork-Familien
- Absicherung des neuen (Ehe-)Partners
- Erhalt des Familienerbes für die Kinder
Nach dem Erbfall
- Auslegung und Anfechtung von Testamenten
- Erbannahme oder -ausschlagung
- Geltendmachung von Pflichtteilen
- Gestaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Zusätzlich
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmach
Mediation
Wir sind darauf spezialisiert, in allen Fragen rund ums Erben und Vererben Mediationen anzubieten.
Hier können Sie kreative Spielräume nutzen und für alle zufrieden stellende Ergebnisse erzielen.
Als Erblasser stellen Sie durch eine Mediation sicher, dass es nach Ihrem Tod keine Familienstreitigkeiten gibt.
Als Erben können Sie erreichen, dass auch nach dem Tod eines Familienangehörigen faire und gerechte Ergebnisse erzielbar sind und der Familienfrieden nicht nachhaltig gestört wird.
THOMSEN & FEHR
Kanzlei für Familienrecht,
Erbrecht und Mediation
Bunsenstraße 18
69115 Heidelberg
Telefon 06221 / 43 80 80
Telefax 06221 / 43 80 82
Cornelia Sabine Thomsen
Rechtsanwältin · Mediatorin (BAFM)
Fachanwältin für Familienrecht
Jan Martin Fehr
Rechtsanwalt · Mediator
Fachanwalt für Familienrecht
Martina Plaß
Rechtsanwältin · Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht
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