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Erben und Vererben: Als Spezialist für Erbrecht in Heidelberg berät Thomsen & Fehr Sie kompetent, respektvoll und achtsam

Im Erbrecht geht es um Sterben und Tod. Hier herrschen oft Unsicherheit und Vermeidungsstrategien, die erhebliche Nachteile mit sich bringen: Für die Erblasser*innen genauso wie für die Hinterbliebenen. In unseren Beratungen im Spezialgebiet Erbrecht machen wir bei Thomsen & Fehr immer wieder die Erfahrung: Viele Testamente sind unverständlich, unklar, widersprüchlich und manchmal sogar rechtlich unwirksam. 

Als im Erbrecht tätige Anwältinnen und Anwälte beraten wir Sie,

  • wie Sie Ihr Erbe klar, deutlich und rechtlich einwandfrei regeln,
  • welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Erbe in Ihrem Sinne und anteilig gerecht unter Familienmitgliedern aufzuteilen,
  • Einrichtungen, Vereine, Parteien oder Stiftungen zu bedenken, an denen zu Lebzeiten Ihr Herz hängt und denen Sie etwas zu verdanken haben,
  • welche Möglichkeiten Sie haben, die letzte Phase des Lebens zum Beispiel mit einer Patientenverfügung nach Ihrem Sinn zu entscheiden. 

Nach dem Erbfall beraten wir Sie als

Erben/Erbin

            über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft,

            über Verwaltung und Auflösung der Miterbengemeinschaft,     

aber auch über Pflichtteilsansprüche und ihre Geltendmachung und andere erbrechtliche Fragestellungen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen gern auch eine Beratung mittels Video-Schaltung.  

Viele (ältere) Menschen scheuen den Weg, in die anwaltliche Beratung zur Regelung ihres Erbes zu gehen. Sind sie einmal hier, fallen oft Lasten von ihnen ab. Viele sind erstaunt, welche Möglichkeiten sie haben, ihr Erbe sinnvoll aufzuteilen. Oder anders gesagt: Die intensive Beschäftigung mit all diesen Fragen rückt den Tod für eine Weile in den Hintergrund“, Rechtsanwältin Martina Plaß. „Und wenn das Testament ausformuliert und hinterlegt ist, empfinden viele Menschen eine große Erleichterung. Es beruhigt sie ungemein, das Wichtigste geregelt zu haben, und manche sind auch stolz darauf, sich endlich dazu durchgerungen zu haben. Außerdem sind Gespräche mit den Kindern und anderen nahestehenden Menschen möglich, deren Wünsche können berücksichtigt werden. Auf diese Weise werden Auseinandersetzungen um das Erbe nach dem Tod des Erblassers vermieden. Steuerliche und sonstige Gestaltungsmöglichkeiten können so gut genutzt werden.“ 

Thomsen & Fehr: Das sind Cornelia Sabine Thomsen, Jan Martin Fehr und Martina Plaß, Fachanwält*innen für Familienrecht, darüber hinaus Mediatoren in Heidelberg. Ihr Büro befindet sich in der Weststadt, in der Bunsenstraße 18.

Neue Formen der Partnerschaft stellen neue Anforderungen für Fachanwälte im Erbrecht

Den eigenen Erblass zu regeln ist ein höchst emotionales Thema. Es ist in den letzten Jahren auch durch neue Formen des Zusammenlebens komplexer geworden. Menschen heiraten in höherem Alter noch einmal, Absicherungen für neue Ehen sind daher ebenso ein Thema wie Erbregelungen für Patchwork-Familien, für unverheiratete Paare oder gleichgeschlechtliche Beziehungen. Mit Cornelia Sabine Thomsen, Jan Martin Fehr und Martina Plaß, Ihren Spezialisten für alle Facetten des Erbrechts in Heidelberg, können Sie über alle Ihre Ideen für Ihr Testament oder andere Verfügungen frei sprechen. Mit langjähriger Erfahrung und aktueller Kompetenz beraten wir Sie umfassend über mögliche Konsequenzen und unterstützen Sie dabei, alle Aspekte in eine rechtsgültige Form zu bringen. 109

Beratung zum Erbrecht als Teil des Familienrechts in Heidelberg: Vor dem Vererben und nach dem Erbfall

Zwei Ebenen gilt es im Erbrecht zu berücksichtigen: Die des Erblassers und die der Erben. Vor dem Erbfall bietet Ihnen Thomsen & Fehr als Fachkanzlei für Familienrecht in Heidelberg mit zusätzlichem Schwerpunkt Erbrecht in Heidelberg u.a. diese Dienstleistungen an:

  • Testament, Vermächtnis, Erbverträge
  • Beratung für die Planung und Gestaltung des Erbes
  • Erb- und Pflichtteilverzicht
  • Vermächtnis und Teilanordnungen
  • Vererben bei Patchwork-Familien
  • Absicherung eines neuen Partners, ob mit oder ohne Eheschließung
  • Erhalt des Familienerbes für die Kinder.

Viele Erblasser möchten vermeiden, dass ihr Vermächtnis oder Testament nach dem Tod zu Streitigkeiten in der Familie führt. Wie werden Angehörige mit ihrem Erbteil umgehen? Wer eine Regelung finden will, die alle Beteiligten an einen Tisch holt und zukünftige Konflikte verhindert, zieht eine Mediation in Betracht.

Sie stellt sicher, dass es nach der Testamentseröffnung keine Konflikte geben wird.

Beratung für Erbengemeinschaft, zu Pflichtteilsansprüchen und weiteren Themen

Neid, Missgunst, alte offene Rechnungen: Oft brechen solche Emotionen nach dem Tod eines Erblassers aus. Nicht selten folgen auf den Tod eines Angehörigen erbitterte juristische Auseinandersetzungen. Die Anwält*innen Thomsen, Fehr und Plaß beraten Sie auch nach dem Erbfall als Spezialisten für Erbrecht in Heidelberg umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Mögliche Themen:

  • Auslegung und Anfechtung von Testamenten
  • Erbe annehmen oder ausschlagen?
  • Pflichtteile geltend machen
  • Eine Erbengemeinschaft regeln oder auflösen.

Regelungen über den Tod hinaus:

Weitere Aspekte sind Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. 

Auch nach dem Erbfall bietet eine professionelle Mediation für die Beteiligten Chancen, für alle zufriedenstellende Lösungen zu finden. Das geht wesentlich schneller als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dabei haben die Parteien die Gestaltung eines tragfähigen Ergebnisses selbst in der Hand. Nicht zuletzt ist eine Mediation die deutlich kostengünstigere Alternative zum Gerichtsverfahren

THOMSEN & FEHR
Kanzlei für Familienrecht,
Erbrecht und Mediation

Bunsenstraße 18
69115 Heidelberg

Telefon 06221 / 43 80 80
Telefax 06221 / 43 80 82

buero@thomsen-und-fehr.de

Cornelia Sabine Thomsen
Rechtsanwältin · Mediatorin (BAFM)
Fachanwältin für Familienrecht

Jan Martin Fehr
Rechtsanwalt · Mediator
Fachanwalt für Familienrecht

Martina Plaß
Rechtsanwältin · Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht

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